AGB
1. Allgemeiner Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Leistungen der REMAC Europe Association und für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der REMAC und dem Vertragspartner (nachfolgend Mitglied).
1.2. Mitglied des Kampfkunstverbands REMAC kann jede natürliche Person und juristische Person werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s/Erziehungsberechtigten.
1.3. Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Verbandschef und das Trainer-Team. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrags ist der Verbandschef nicht verpfl ichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen. Gegen die Ablehnung steht dem Betroffenen das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Diese ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung der Entscheidung schriftlich an den Verbandschef zu richten. Sie ist zu begründen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
1.4. Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Verbandsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderten Leistungsangebote.
1.5. Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt, wenn die WT-Schule diese dem Mitglied unter Hervorheben der Änderungen übermittelt und das Mitglied nicht binnen der Frist von einem Monat seit Zugang schriftlich widerspricht.
2. Rechte und Pfl ichten des Mitglieds
2.1. Das Mitglied versichert korrekte und vollständige Angaben bzgl. der eigenen Person, Adresse und Bankverbindung mitgeteilt zu haben.
2.2. Jede Änderung der dem Vertrag zugrunde liegenden Daten des Mitglieds (z.B. Änderung der Adresse, der Bankverbindung etc.) ist dem Dachverband REMAC schnellstmöglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Verwaltungsgebühren und Mehraufwand, die mangels korrekter Daten (z.B. durch eine fehlerhafte Abbuchung) entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
2.3. Bei Zahlungsverzug wird für die 1. Mahnung eine Gebühr von 5,00 €, für die 2. Mahnung eine Gebühr von 10,00 € und für die 3. Mahnung eine Gebühr von 15,00 € erhoben.
2.4. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
2.5. Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Verbandes an Veranstaltungen, Seminaren, Sommercamps und Prüfungslehrgängen nach Entrichtung einer vorgegebenen Gebühr, teilzunehmen.
2.6. Jedes Mitglied richtet sich nach den Regeln und Bestimmungen des Verbandes. Alle Mitglieder sind zu gegenseitiger Kameradschaft, Rücksichtnahme und gegenseitigem Respekt verpflichtet.
2.7. Eine Erhöhung des Beitrags ist auch möglich, wenn ein Mitglied durch Geburtstag in die nächsthöhere Preiskategorie fällt.Die Preisstufen sind in jedem Vertrag ersichtlich. Diese Erhöhung berührt die Dauer der Mitgliedschaft in keiner Weise.
3. Voraussetzungen
3.1. Voraussetzungen sind Sporttauglichkeit und ein guter Leumund.
3.2. Die Nutzung der Einrichtungen und die Teilnahme an den Angeboten des Verbands REMAC setzen voraus, dass das Mitglied gesundheitlich dazu in der Lage ist, Sport – insbesondere Kampfsport und die dazugehörigen Übungen – zu betreiben. Es obliegt dem Mitglied im Hinblick auf seine gesundheitliche Eignung zur Nutzung der Einrichtung und zur Teilnahme an den Angeboten des Verbands einen Arzt zu konsultieren. Bei Anmeldung ist das Mitglied verpfl ichtet, wahrheitsgemäße Angaben über Krankheit oder sonstige körperliche Einschränkungen zu machen, die eine erhöhte Gefahr bei der Nutzung der Einrichtungen und Angebote des Verbands bergen. Insbesondere gilt dies für Herz-Kreislauferkrankungen sowie Einschränkungen des Bewegungsapparats.
4. Mitgliedsausweis
4.1. Nach Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages wird durch die REMAC Europe Association eine „Member Card“ ausgestellt. Diese wird innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss des Vertrages an die WT-Schule, in der die Mitgliedschaft abgeschlossen wurde, zugestellt. Das Trainer-Team übergibt die „Member Card“ nach Erhalt schnellstmöglich an das Mitglied, welche nicht übertragbar ist. Desweiteren gelten dazu die Vertragsbedingungen der REMAC Europe Association.
4.2. Den Verlust oder die Zerstörung der „Member Card“ muss das Mitglied unverzüglich seiner WT-Schule mitteilen.
4.3. Die Erstattungskosten für eine neue „Member Card“ belaufen sich auf 20,00 € und sind vom Mitglied zu entrichten.
4.4. Die Nutzung der Einrichtungen der im Dachverband REMAC dazugehörigen Schulen, sowie die Kursangebote und Seminare sind in der Regel nur bei Vorlage einer gültigen „Member Card“ möglich.
5. Haftung
5.1. Jedes Mitglied trägt die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln, sowohl während des Trainings, als auch außerhalb des Verbands.
5.2. Jedes Mitglied haftet selbst für von ihm verursachte Schäden am Eigentum der Schule und/oder anderen Mitgliedern/ Besuchern der Schule.
5.3. Das Mitglied verpflichtet sich, sein erlerntes Können nicht missbräuchlich zu nutzen und die Grundsätze der Notwehr zu beachten.
6. Datenschutzhinweise
6.1. Wir möchten Sie darüber informieren, dass die von Ihnen in Ihrer Beitrittserklärung angegebenen Personendaten auf Datenverarbeitungssystemen des Dachverband REMAC gespeichert und für Verwaltungszwecke des Verbandes verarbei tet und genutzt werden. Je nach Anforderung der zuständigen WT-Schule werden Daten für eigene Verwaltungszwecke an die Schulleiter weitergeleitet.
6.2. Wir sichern Ihnen zu, Ihre personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzu geben. Sie können jederzeit schriftlich Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten und Korrektur verlangen, soweit die beim Verband oder den WT-Schulen gespeicherten Daten falsch sind. Sollten die gespeicherten Daten für die Abwicklung der Geschäftsprozesse des Verbands/der WT-Schulen nicht notwendig sein, so können Sie auch eine Sperrung – gegebenenfalls eine Löschung – Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
7. Fotos und Videos
7.1. Die Rechte an Fotos oder Videos von Seminaren, Prüfungen, Trainingseinheiten und Festlichkeiten etc., die auch Mitglieder des Kampfkunstverbands/WT-Schulen abbilden, liegen beim Verband/WT-Schulen der REMAC Europe Association.
8. Beendigung der Mitgliedschaft
8.1. Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag mindestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten in Textform schriftlich zu kündigen.
8.2. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt, so verlängert sich der dieser automatisch um weitere 12 Monate.
9. Ausschluss aus dem Verband
9.1. Ein Mitglied kann aus dem Verband ausgeschlossen werden, wenn eine erhebliche Verletzung satzungsgemäßer Pflichten oder ein schwerer Verstoß gegen die Interessen des Verbands/WT-Schulen vorliegt oder grobes unsportliches Verhalten begangen wurde.
9.2. Über den Ausschluss entscheidet der Verbandschef mit seinem Trainer-Team. Vor einer endgültigen Entscheidung wird dem Mitglied Gelegenheit gegeben, sich mündlich oder schriftlich innerhalb von 10 Tagen zu äußern.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
10.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien haben dann eine neue Vereinbarung zu treffen, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand: November 2018